Laubenweg 10, Altensittenbach: Aufstellung eines Tekturplans Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. A 5 „Biberhaus“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 beschlossen, den Tekturplan Nr. 5 zum Beb.Pl. Nr. A 5 „Biberhaus“ für das Grundstück Fl.Nr. 1414 der Gemarkung Altensittenbach, Laubenweg Nr. 10 aufzustellen.
Mit der Tekturplanung wird das Baurecht für zwei Mehrfamilienhäuser und einem Einfamilienhaus geschaffen.
Die Aufstellung des Tekturplanes Nr. 5 zum Beb.Pl. Nr. A 5 „Biberhaus“ im Bereich der Stadt Hersbruck erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 04.05.2021 wurde der Tekturplanentwurf vom 14.04.2021 mit Begründung gleichen Datums gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Tekturplanes Nr. 5 zum Beb.Pl. Nr. A 5 „Biberhaus“, in der Fassung vom 14.04.2021 mit Begründung gleichen Datums in der Zeit vom 17.05.2021 bis 25.06.2021 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1 (nach telefonischer Terminvereinbarung mit Herrn Schmeller) eingesehen werden. Planunterlagen s.u.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hersbruck, den 07.05.2021
STADT HERSBRUCK
gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck, Frau Maul oder Herrn Schmeller.