Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 vom Ergebnis der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des (vorhabenbezogenen) Beb.Pl.Nr. 65 „Kühnhofener Straße“ Kenntnis genommen und die Abwägung dazu vorgenommen. Gleiches erfolgte durch den Stadtrat in der Sitzung vom 01.10.2019 für die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Bauausschuss bzw. der Stadtrat hat in gleicher Sitzung die Planentwürfe vom 17.09.2019 gebilligt und gleichzeitig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf ein geplantes gewerbliches Bauvorhaben der Firma Geru-Plast, Kühnhofener Str. 42, Altensittenbach und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1626, 1635/2, 1637, 1638, 1641, 1648, Teilfl. v. 1643/8, Gemarkung Altensittenbach, nördlich des bestehenden Betriebes.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Thematik |
Art der vorhandenen Information |
Mensch |
Schalltechnischer Untersuchungsbericht zur Emissionskontingentierung, IB Kottermair, vom 14.08.2019 |
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Umsetzung im Beb.pl.: Festsetzung von Emissionskontingenten |
Tiere, Pflanzen |
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Büro Schlumprecht GmbH, vom 25.03.2019 |
Tiere, Pflanzen; Landschaft |
im Beb.pl.:Festsetzung von Pflanzgeboten, Dachbegrünung, Ausgleichspflanzungen; in der Begründung: Eingriff-Ausgleichs-Flächen-Bilanzierung; Ansichten des Bauvorhabens |
Wasser |
Erläuterungsbericht zur 2-dimensionalen Abflussberechnung, IB Köhler, vom 02.10.2019 |
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im Beb.pl.: naturnahe Ableitung des Niederschlagswassers, Retentionsraumausgleich, teilweise Bachverlegung sowieHochwasserschutzmaßnahme am Rauschelbach |
Verkehr |
im Beb.pl.: Stellplätze, Linksabbiegespur, Wendemöglichkeit; Gehweg sowie Zusammenstellung vom 08.10.2019 |
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Beb.Pl. Nr. 65 „Kühnhofener Straße“ sowie der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils in der Fassung vom 17.09.2019 mit Begründung, Umweltbericht sowie den vorgenannten umweltbezogenen Berichten in der Zeit vom 21.10.2019 bis 22.11.2019 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung und auf der Homepage der Stadt Hersbruck (www.hersbruck.de/“Stadtnachrichten“) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, Entwurf vom 17.09.2019
Die in der Begründung dargestellten Ansichten des Bauvorhabens können zusätzlich in der Original-Papierfassung (DIN A 0) im Stadtbauamt, Zi.Nr. 304, eingesehen werden.
Schalltechnischer Untersuchungsbericht, IB Kottermair, vom 14.08.2019
Die im Gutachten verwendete DIN liegt im Stadtbauamt, Zi.Nr. 304, zur Einsicht vor.