Für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung und des BürgerBüros gilt ab 10. Januar 2022 die 3G-Regel.
Zutritt haben dann nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen, die vorher einen Termin vereinbart haben.
Die Terminvereinbarung kann telefonisch erfolgen, für das Bürgerbüro auch über die Online-Terminbuchung.
Um eine Überprüfung möglich zu machen, ist die Stadtverwaltung nicht mehr generell für den Besucherverkehr geöffnet. Die Besucherinnen und Besucher werden von den Beschäftigten der Stadt am Eingang empfangen.
Als getestet gelten alle, die eine aktuelle negative Corona-Testbescheinigung eines maximal 24 Stunden zurückliegenden Schnelltests oder maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen können.
Das aktuelle Teststellenangebot findet Sie unten.
Als Ausnahmen von der 3G-Regel gelten:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit (Nachweis durch den Schülerausweis).
- Auch in akuten Notfällen kann man ohne 3G-Nachweis ins Gebäude kommen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen, sofern in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann (beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Testeinrichtungen).
Telefonische Kontaktmöglichkeiten zu den einzelnen Abteilungen:
Bürgerbüro: 735-401
Hauptverwaltung: 735-0
Finanzverwaltung: 735-205
Stadtkasse: 735-210
Stadtbauamt: 735-301