Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung vom 17.11.2015 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 für den Bereich der „Max-Reger-Straße“ aufzustellen.
Eine Änderung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erfordert die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes durch den Tekturplan Nr. 1. Die Aufstellung des Tekturplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss hat darüber hinaus am 17.11.2015 eine Erweiterung des Bebauungsplangebietes an der „Max-Reger-Straße“ beschlossen; Inhalt und Umgriff dieser Änderung wird in einem gesonderten Bebauungsplan-Verfahren bekanntgemacht und ausgelegt.
In der Sitzung des Bauausschusses am 17.11.2015 wurde für die Änderung der Verkehrsflächen der Tekturplanentwurf vom 30.10.2015 mit Begründung vom 10.11.2015 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann der Tekturplanentwurf in der Zeit vom 14.12.2015 – 15.01.2016 hier im Internet sowie im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Tekturplan unberücksichtigt bleiben.
Planunterlagen
Tekturplanentwurf vom 30.10.2015
Begründung vom 10.11.2015