AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Neufassung der „Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Hersbruck (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015
Der Stadtrat hat eine „Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Hersbruck (Entwässerungssatzung – EWS)” erlassen. Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
Die vorstehend näher bezeichnete Satzung liegt seit 11.12.2015 im BürgerBüro der Stadt Hersbruck (Unterer Markt 2, Postgebäude) sowie im Rathaus, Zimmer 3.07 während der Dienststunden zur Einsicht auf.
Hersbruck, 12. Dezember 2015
Stadt Hersbruck
Robert Ilg
Erster Bürgermeister”