Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Umstufung einer Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges „Unterer Markt“ zur Ortsstraße
Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird mit Wirkung vom 22. Dezember 2015 folgende Umstufung zur Ortsstraße vorgenommen:
Fußgängerbereich Unterer Markt auf einer Länge von 0,052 km (Teilfläche aus Fl. Nr. 312/15 Gemarkung Hersbruck)
Die Verfügung kann im Rathaus, Zimmer 3.07 und im BürgerBüro der Stadt Hersbruck (Unterer Markt 2, Postgebäude) während der Dienststunden eingesehen werden.
Hersbruck, 07. Dezember 2015
Stadt Hersbruck
Robert Ilg
Erster Bürgermeister