Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung vom 17.11.2015 beschlossen, die Tekturpläne Nr. 4 zum Beb.Pl. Nr. 8 „Röhrengebiet“ und Tektur Nr. 2 zum Beb.Pl.Nr. 8a „Zwischen Röhrenstraße und Gebhardtweg“ aufzustellen.
Mit den Tekturplanungen soll die Gebietsart jeweils von „Reinem Wohngebiet“ zu „Allgemeinem Wohngebiet“ geändert werden.
Die Aufstellung des Tekturplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
In der Sitzung des Bauausschusses am 17.11.2015 wurden die Tekturplanentwürfe jeweils vom 23.10.2015 mit Begründung gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können die Tekturplanentwürfe in der Zeit vom 02.12.2015 bis 08.01.2016 hier im Internet sowie im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Tekturpläne unberücksichtigt bleiben.
Planunterlagen
Tektur Nr. 2 zum Beb.pl. Nr. 8a „Zwischen Röhrenstraße und Gebhardtweg“
Satzungsentwurf vom 23.10.2015
Lageplan mit Umgriff
Begründung
Tektur Nr. 4 zum Beb.pl. Nr. 8 „Röhrengebiet“
Satzungsentwurf vom 23.10.2015
Lageplan mit Umgriff
Begründung