Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die Aufstellung des Beb.Pl. Nr. 45/2 „Hirtenbühl-Nord“ beschlossen und den Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 03.12.2018 gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich in Altensittenbach, Nähe Tannenstraße sowie nördlich des bestehenden Baugebietes „Hirtenbühl-West“; es umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1044, 1045, 1047 sowie Teilfl. von Fl.Nr. 719, 720, 721,1042, Gemarkung Altensittenbach.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 45/2 „Hirtenbühl-Nord“ im Bereich der Stadt Hersbruck erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
§ 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Beb.Pl. Nr. 45/2 „Hirtenbühl-Nord“ in der Fassung vom 03.12.2018 mit Begründung und schalltechnischen Untersuchungsbericht in der Zeit vom 27.12.2018 bis 29.01.2019 hier im Internet sowie (in der Papierfassung) im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bei Fragen zu den Planunterlagen wenden Sie sich bitte an die o. g. Ansprechpartner.
Planunterlagen
Planentwurf vom 03.12.2018Begründung vom 03.12.2018
Schalltechnischer Untersuchungsbericht