Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 2 zum Beb.Pl. Nr. A 4 „Kühnhofen“ beschlossen sowie in seiner Sitzung am 11.12.2018 den Planentwurf hierzu gebilligt.
Der Tekturplan umfasst die Nachverdichtung mit bis zu 2 Einfamilienhäusern auf Teilflächen des Grundstückes Fl.Nr. 1845 (Kühnhofen HsNr. 12).
Die Aufstellung des Tekturplanes Nr. 2 zum A 4 „Kühnhofen“ im Bereich der Stadt Hersbruck erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
§ 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Tekturplanes Nr. 2 mit Begründung in der Zeit vom 27.12.2018 bis 29.01.2019 hier im Internet sowie (in der Papierfassung) im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bei Fragen zu den Planunterlagen wenden Sie sich bitte an die o. g. Ansprechpartner.
Planunterlagen
Planentwurf vom 04.12.2018Begründung vom 04.12.2018