Tekturplan Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 40 im Bereich „Höhensteig“;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 40 „Höhensteig“ aufzustellen.
Die Tekturplanung beinhaltet sowohl die Einbeziehung von bisher nicht bebauten Grundstücken (Fl.Nrn. 113/43, 113/44, 111 und 112 der Gemarkung Altensittenbach) als auch von bebauten Grundstücken (Fl.Nr. 113/31, 113/32, 169/1, Teilfl. von 168 der Gemarkung Altensittenbach) im Mischgebiet „Am Steig“ in das „Allgemeine Wohngebiet“.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf vom 05.03.2024 des Tekturplanes Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 40 „Höhensteig“ mit Begründung in der Zeit vom 18.03.2024 bis 24.04.2024 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 und auf dieser Seite (s.u.) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hersbruck, den 14.03.2024
STADT HERSBRUCK
Gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.