Hersbruck-Altensittenbach, Kühnhofener Str. 40: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Hagenmühle“; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 beschlossen, den vorhabenbezogenen Beb.Pl. Nr. 69 „Hagenmühle“ aufzustellen.
Der Beb.Pl. Nr. 69 „Hagenmühle“ umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1623/4, 1623, 1624, 1609/2 der Gemarkung Altensittenbach, Kühnhofener Str. 40 und dient der städtebaulichen Entwicklung auf den Grundstücken.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 25.07.2023 wurde der Entwurf zum Beb.Pl. Nr. 69 „Hagenmühle“ vom 07.07.2023 mit Begründung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Beb.Pl. Nr. 69 „Hagenmühle“, in der Fassung vom 07.07.2023 mit Begründung gleichen Datums in der Zeit vom
04.08.2023 bis 11.09.2023 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 sowie hier auf der Internetseite der Stadt Hersbruck eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hersbruck, den 27.07.2023
STADT HERSBRUCK
gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.