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Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Nähe Säuweg –Öffentlichkeitsbeteiligung

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Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Nähe Säuweg, Fl.Nr. 2118, 2119 der Gemarkung Hersbruck; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat Hersbruck hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Nähe Säuweg Fl.Nr. 2118 und 2119 Gemarkung Hersbruck und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

Lage des Änderungsbereiches

Säuweg Lage

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 20.06.2023 mit Begründung gleichen Datums in der Zeit vom
03.08.2023 bis 08.09.2023 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung sowie hier auf der Internetseite der Stadt Hersbruck eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Hersbruck, den 26.07.2023
STADT HERSBRUCK
gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister


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