Vollzug des Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Einziehung einer Teilstrecke des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Sandstraße“ im Baugebiet „An der Haid (Sandgasse – Süd)”
Der nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg „An der Sandstraße“ (Fl. Nr. 2214 der Gemarkung Hersbruck) ist aufgrund der Umsetzung des Bebauungsplanes teilweise nicht mehr vorhanden. Gemäß Bebauungsplan Nr. 36/2 wurde er ein Teil der Baugrundstücke. Um wieder eine Anbindung an das Wegenetz herzustellen, hat er im Süden des Baugebietes einen Anschluss an die Verlängerung der Raiffeisenstraße erhalten.
In der Folge hat der Weg „An der Sandstraße“ auf eine Länge von 69 m seine Verkehrsbedeutung verloren. Aus diesem Grunde ist die Einziehung des Teilstückes – vom ehemaligen Endpunkt an der Südgrenze der Fl. Nr. 2217/49 an der Einmündung der Stichstraße zur Gabelsbergerstraße (Fl. Nr. 2217/30) bis zum Weg Fl. Nr. 2214/7 – beabsichtigt. Träger der Straßenbaulast für das verbleibende Wegeteilstück sind die Beteiligten; insbesondere die Eigentümer der Flurstücke 2175, 2212, 2215, 2215/1, 2215/2, 2222, 2223, 2223/6 und 2224/2.
Das Teilstück soll mit Wirkung vom 01. Oktober 2016 eingezogen werden.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG amtlich bekanntgemacht.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.06.2016 bis 01.09.2016 im Rathaus, Zimmer 3.07 und im BürgerBüro der Stadt Hersbruck (Unterer Markt 2, Postgebäude) während der Dienstzeit öffentlich aus. Im Rahmen dieser Auslegungsfrist können von jedermann Einwendungen vorgebracht werden.
Hersbruck, 30. Mai 2016
Stadt Hersbruck
Robert Ilg
Erster Bürgermeister