der Haushaltssatzung der Stadt Hersbruck für das Haushaltsjahr 2016.
Der Stadtrat Hersbruck hat am 03.03.2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.
Das Landratsamt Nürnberger Land hat den Haushalt mit Schreiben vom 05.04.2016, AZ 12-941 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtige Bestandteile.
Die Satzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft und liegt während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.02, zur Einsicht bereit
Hersbruck, den 16.04.2016
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister