Amtliche Bekanntmachung – Widmung der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Hirtenbühl – Nord
Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes werden mit Wirkung vom 03.05.2022 folgende, neu gebaute Ortsstraßen gewidmet:
- Tannenstraße (Verlängerung) von km 0,218 bis km 0,402
- Stichstraße zur Tannenstraße von km 0,000 bis km 0,038
Die einzelnen Verfügungen können im Rathaus, Zimmer 3.07 und im BürgerBüro der Stadt Hersbruck (Unterer Markt 2, Postgebäude) während der Dienststunden eingesehen werden.
Hersbruck, 19. April 2022
Stadt Hersbruck
Robert Ilg
Erster Bürgermeister