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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022

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Der Stadtrat Hersbruck hat am 22.02.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 05.04.2022, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Würdigung gem. Art. 65 Abs. 2 GO erteilt.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Sie liegt samt ihren Anlagen, während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.02, bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe zur Einsicht bereit und ist damit öffentlich zugänglich (Art. 65 Abs. 3 GO und § 3 Satz 1 BekV).

Hersbruck, den 16.04.2022

STADT HERSBRUCK
Peter Uschalt
Zweiter Bürgermeister


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