Thermenareal zwischen Badstraße und Amberger Straße: Änderung des Beb.pl. Nr. 54 durch eine Tektur Nr. 6 ; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 beschlossen, zur Änderung des Beb.Pl.Nr. 54 für den nördlichen Teilbereich „Zwischen Badstraße und Amberger Straße“ einen Tekturplan Nr. 6 aufzustellen.
Mit der Tekturplanung wird das Baurecht für die Errichtung eines Senioren- und Pflegeheims mit Parkplätzen geschaffen. Die Aufstellung des Tekturplanes Nr. 6 zum Beb.Pl. Nr. 54 „Zwischen Badstraße und Amberger Straße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.
In der Sitzung des Bauausschusses am 07.04.2022 wurde der Rahmenplan vom 22.03.2022 zur Tektur Nr. 6 mit Begründung vom 23.03.2022 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Rahmenplan für die Tektur Nr. 6 zum Beb.Pl. Nr. 54 „Zwischen Badstraße und Amberger Straße“, in der Fassung vom 22.03.2022 mit Begründung vom 23.03.2022 in der Zeit vom 19.04.2022 bis 06.05.2022 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1 (nach telefonischer Terminvereinbarung mit Herrn Schmeller) oder hier auf der Internetseite der Stadt Hersbruck eingesehen (s.u.) werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hersbruck, den 11.04.2022
STADT HERSBRUCK
gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister