Da die Corona-Pandemie wieder deutlich an Fahrt aufgenommen hat, wird das Personal des Gesundheitsamtes Nürnberger Land dringend für die Eindämmung der Pandemie benötigt. Daher müssen die Schuleingangsuntersuchungen und die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ab dem 22. November vorübergehend eingestellt werden.
Die steigenden Infektions- und Kontaktpersonenzahlen im Landkreis Nürnberger Land erfordern trotz der personellen Unterstützung des Gesundheitsamts durch Mitarbeiter*innen von Polizei, Bundeswehr und anderer Behörden die Bündelung von Personal im Bereich des Infektionsschutzes. Die Nachverfolgung mit Kontaktierung von Erkrankten und Kontaktpersonen auch an Wochenenden und Feiertagen stellt neben der Impfung unverändert ein wesentliches Instrument der Pandemiebekämpfung zur Abmilderung der vierten Welle dar.
Aus diesem Grund muss das Gesundheitsamt ab dem 22. November die reguläre Schuleingangsuntersuchung vorübergehend einstellen. Unabhängig davon benötigt jedoch jedes einzuschulende Kind die Vorsorgeuntersuchung U9 beim Hausarzt beziehungsweise Kinder- und Jugendarzt. Hierbei sollte auch der Impfstatus erfasst und gegebenenfalls fehlende Impfungen ergänzt werden. Die Mitarbeiterinnen der Schuleingangsuntersuchung werden dann ab 22. November bei der Fallermittlung im Bereich Corona eingesetzt.
Gleichzeitig muss auch die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorübergehend eingestellt werden.
Hier werden aufgrund der noch von einigen Gemeinden geplanten Weihnachtsmärkte die bereits veröffentlichten Termine durchgeführt. Als Ersatz für eine Belehrung kann aktuell wie im vergangenen Winter der Leitfaden für ehrenamtliche Helfer dienen. Die Verantwortlichkeit zur Einhaltung und Umsetzung der Hygieneanforderungen liegt bei den Vereinen, Veranstaltern oder Betrieben. Sie sind zur Information der Mitarbeitenden anhand des jeweils aktuellen Leitfadens über die infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln sowie zur Dokumentation der Durchführung angehalten. Die wichtigsten Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln finden sich unter:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/hygiene/index.htm
Wenn das Gesundheitsamt die Schuleingangsuntersuchungen sowie die Belehrungen für die Tätigkeit mit Lebensmitteln wieder aufnehmen kann, wird das Landratsamt entsprechend darüber informieren. Dies ist nicht vor dem Frühjahr 2022 zu erwarten.
(Quelle: Landkreis Nürnberger Land)