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Channel: Stadt Hersbruck
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Hinweis zur Anmeldung von Hunden

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Die Stadt Hersbruck erinnert hiermit alle Hundebesitzer, dass für sie die Verpflichtung besteht, Hunde die älter als vier Monate sind, innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro anzumelden. Bei der Anmeldung wird zwecks Kennzeichnung eine Hundemarke ausgegeben.

Die Jahressteuer beträgt für den ersten Hund 72,– Euro, für den zweiten und jeden weiteren 120,– Euro. In bestimmten Fällen (z.B. bei Jagdhunden oder Kampfhunden) gelten andere Steuersätze.

Hundehalter, die ihrer Anmeldepflicht nicht nachkommen, müssen mit Maßnahmen wegen Abgabehinterziehung (Art. 14 Kommunalabgabengesetz) rechnen.


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