Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt.
Alle Wahlberechtigten, die in Hersbruck wählen dürfen, wurden am 15.08.2021 automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck aufgenommen und erhalten bis spätestens 05.09.2021 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden wieder von städtischen Mitarbeitern ausgetragen. Bitte überprüfen Sie daher, ob Ihr Briefkästen gut lesbar beschriftet ist, da andernfalls die Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht möglich ist.
Briefwahlunterlagen
Sie können die Briefwahlunterlagen online, schriftlich (z.B. über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe) oder auch persönlich im BürgerBüro beantragen.
Die Briefwahlunterlagen selbst können zugesandt oder im BürgerBüro abgeholt werden.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter “mehr erfahren”.