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07.06.2021
Der Katastrophenfall in Bayern wird zum 7. Juni aufgehoben.
Nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100): Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz unter 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich unter 35 entfällt.
Vor diesem Hintergrund gelten ab dem 7. Juni als neue 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) für den Inzidenzbereich unter 100 folgende Maßnahmen:
- Allgemeine Kontaktbeschränkung: Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz unter 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
- Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) werden wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.
- Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich.
- Kindertagesstätten kehren analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück.
- Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
- Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.
- Märkte: Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.
- Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 h bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
- Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
- Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Stadt- und Gästeführungen, können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich.
- Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
- Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
- Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
- Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
- Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
- Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.
02.06.2021
Das Robert Koch-Institut hat am Montag, 31. Mai für das Nürnberger Land eine 7-Tage-Inzidenz von 39,8 gemeldet. Damit hatte der Landkreis den fünften Tag in Folge einen Wert unter 50. Auf Basis dieser Zahlen wurde nun das Einvernehmen des Ministeriums zu neuen Lockerungen erteilt. Ab Mittwoch, 2. Juni, 0.00 Uhr gelten also folgende Regelungen für den Landkreis:
• Private Zusammenkünfte: Treffen zwischen zwei Hausständen mit maximal 5 Personen sind erlaubt. Die zu den Hausständen dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
• Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr entfällt.
• Einkaufen: Einzelhandelsgeschäfte können öffnen. Das Einkaufen ist mit Schutz- und Hygieneregelungen (FFP2-Maskenpflicht, Abstand usw.) und Zugangsbeschränkungen möglich.
• Körpernahe Dienstleistungen: Friseure dürfen öffnen. Auch Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege sowie Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen öffnen. Ein negativer Corona-Test ist nicht nötig. Personal muss eine medizinische Maske tragen. Kunden müssen FFP2-Masken tragen.
• Außengastronomie: Öffnung der Außengastronomie mit Erfassung der Kontaktdaten. Die Testpflicht und eine vorherige Terminbuchung entfallen.
• Übernachtungsangebote: Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen dürfen zu touristischen Zwecken öffnen. Gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen, die im Rahmen des Übernachtungsangebots stattfinden sind zulässig. Kur-, Therapie- und Wellnessangebote sind erlaubt. Übernachtungsgäste brauchen bei der Anreise sowie alle weiteren 48 Stunden ein negatives Testergebnis.
• Sport: In Innenräumen kann Sport kontaktfrei ausgeübt werden. Pro Person sollten ca. 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, um den Mindestabstands sicherzustellen. Die Anzahl an Personen bei kontaktfreiem Sport im Innenraum richtet sich nach der Größe des Raumes.
Im Freien können Erwachsene und Kinder kontaktfreien Sport sowie Kontaktsport in Gruppen bis zu 25 Personen ausüben.
Fitnessstudios dürfen für kontaktfreien Sport unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sport selbst). Die Testpflicht entfällt.
Sportveranstaltungen im Freien (Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind für bis zu 250 Zuschauer*innen gestattet. Voraussetzung sind feste Sitzplätze.
• Kultur: Bibliotheken und Archive Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geöffnet. Terminbuchung und Corona-Test sind nicht nötig. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht. Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kino dürfen öffnen. Hier entfällt die Testpflicht. Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern und festen Sitzplätzen sind möglich.
Auch hier besteht keine Testpflicht mehr.
• Freizeit: Freibäder können unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Besucher*innen benötigen einen Termin. Die Testpflicht entfällt.
• Touristische Freizeitangebote: Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist erlaubt. Die Testpflicht entfällt.
• Laien- und Amateurensembles: Musikalische und kulturelle Proben bei denen mehrere Personen Zusammenwirken sind erlaubt.
• Schule: Die Schulen befinden sich bis zum 6. Juni in den Pfingstferien. Weitere Informationen zum Schulbetrieb: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6416
• Kindertagesbetreuung: Für Kindertageseinrichtungen und –pflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen gilt der Regelbetrieb ohne weitere Einschränkungen. Individuelle Schließzeiten der Einrichtungen bleiben davon unberührt.
• Außerschulische Bildung: In Präsenzform gestattet sind außerschulische Bildungsangebote (1,5 m Abstand und Maskenpflicht am Platz). Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform als Einzelunterricht möglich (2 m Mindestabstand).
Weitere Informationen zur Corona Pandemie erhalten Sie unter den u.g. Links.
Das Bürgertelefon des Landratsamtes Nürnberger Land erreichen Sie unter Tel. 09151 950 6299.