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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021

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Der Stadtrat Hersbruck hat am 16.03.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Änderungen der Gebührenordnung für die Kindertagesstätten beschlossen.

Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 06.04.2021, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Würdigung gem. Art. 65 Abs. 2 GO erteilt.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 und die Gebührenordnung für die Kindertagesstätten am 01.09.2021 in Kraft.

Die Gebührenordnung und die Haushaltssatzung liegen samt ihren Anlagen, während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.02, bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe zur Einsicht bereit und sind damit öffentlich zugänglich (Art. 65 Abs. 3 GO und § 3 Satz 1 BekV).

Hersbruck, den 17.04.2021
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister


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