Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 „Kühnhofener Straße“; Billigung des geänderten Planentwurfs und erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Sätze 3, 4 BauGB
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 23.07.2020 vom Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Beb.Pl.Nr. 65 „Kühnhofener Straße“ Kenntnis genommen und die Abwägung dazu vorgenommen.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die bisher eingeplante Linksabbiegespur auf der Kühnhofener Straße nicht mehr erforderlich ist und entfallen kann; der Beb.pl. Nr. 65 wird daher entsprechend geändert.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 23.07.2020 den geänderten Planentwurf vom 14.07.2020 gebilligt und gleichzeitig die Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem geänderten Teilbereich des Planentwurfs beschlossen.
Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Beb.Pl. Nr. 65 „KühnhofenerStraße“ vom 14.07.2020 in der Zeit vom 05.08.2020 bis 25.08.2020 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04/ 3.05 während der Dienststunden der Stadtverwaltung und auf der Homepage der Stadt Hersbruck (www.hersbruck.de/“Stadtnachrichten“) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind auf die nun geänderten Bereiche des Bebauungsplanes zu beschränken.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Hersbruck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Bei Fragen zu den Planunterlagen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.