Der Stadtrat Hersbruck hat am 18.02.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 20.04.2020 AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Genehmigung für eine Kreditaufnahme über 2.455.000 € zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 2 GO erteilt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Sie liegt samt ihren Anlagen, während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.02, bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe zur Einsicht bereit und ist damit öffentlich zugänglich (Art. 65 Abs. 3 GO und § 3 Satz 1 BekV).
Hersbruck, den 24.04.2020
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister