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Channel: Stadt Hersbruck
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Posthof-Areal: Änderung des Tekturplans Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 15 „Innere Lohe“

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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 beschlossen, den Tekturplan Nr. 3 zum Beb.Pl. Nr. 15 „Innere Lohe“ zu ändern.

Es handelt sich um Änderungen der zulässigen Nutzungen im 1.OG für den geplanten Neubau am „Posthofareal“, Fl.Nr. 273, Poststr. 3, sowie dem Wegfall eines Verbindungsbaus mit dem „Bürgerbüro/Post-Gebäude“.

Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 den Entwurf zum Tekturplan zur 3. Änderung des Beb.Pl. Nr. 15 „Innere Lohe“ vom 14.04.2020 mit Begründung gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Aufstellung der Tektur zur 3. Änderung des Beb.Pl. Nr. 15 „Innere Lohe“ im Bereich der Stadt Hersbruck erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
§ 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Tekturplans zur
3. Änderung des Beb.Pl. Nr. 15 „Innere Lohe“, in der Fassung vom 14.04.2020 mit Begründung in der Zeit vom 04.05.2020 bis 05.06.2020 hier auf der Homepage der Stadt Hersbruck sowie im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, 3. Stock eingesehen werden.
Aufgrund der momentanen Schließung des Rathauses für den Publikumsverkehr während der Corona-Pandemie bitten wir beim Wunsch um Einsicht in die Planunterlagen beim Stadtbauamt um Vereinbarung eines Termins.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bei Fragen zu den Planunterlagen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck, Frau Maul oder Herrn Schmeller.


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