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Aktuelle Informationen zum Coronavirus – 21.04.2020

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Corona Teaser

+++ 21.04.2020 +++

Die Notbetreuung in den städtischen Kitas wird ab kommenden Montag ausgeweitet.
Ab dem 27. April 2020 gilt:
1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Darüber hinaus dürfen Kinder, die die Notbetreuung besuchen sollen, keine Krankheitssymptome aufweisen, sie dürfen nicht in Kontakt zu einer mit Corona infizierten Personen gestanden haben bzw. müssen seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sein und das Kind darf keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Für die Betreuung ist eine Erklärung der Eltern erforderlich. Diese Erklärung und weitere Informationen sind auf der Internetseite des bayerischen Sozialministeriums abrufbar.

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Eltern wenden sich wegen Notbetreuung bitte an ihre Kita oder an die Stadtverwaltung unter: 09151 735-104


+++ 17.04.2020 +++

Lockerung der Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Nach den Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen der letzten Wochen sieht die Regierung Erfolge bei der Bekämpfung des Coronavirus. Allerdings gibt es keine Entwarnung. In der Kabinettssitzung in München am vergangenen Donnerstag wurde aber von einem „vorsichtigen Optimismus“ gesprochen, das Virus „langsam unter Kontrolle“ zu bekommen.
Bayern lockert deswegen die Ausgangsbeschränkungen minimal. Außerdem gibt es eine neue Bayerische Maßnahmenverordnung, die weitere Ge- und Verbote für die nächsten Wochen regelt.

Wie geht Hersbruck damit um?
Veranstaltungen:
Die derzeitigen Vorgaben erlauben grundsätzlich weiterhin keine Veranstaltungen und Versammlungen. Wo viele Menschen zusammenkommen zum Feiern, ist Abstand halten nicht möglich. Die Landesregierung wird nun in den nächsten Tagen festlegen müssen, ob es Ausnahmen geben wird bzw. unter welchen Voraussetzungen diese evtl. möglich sind. Nachdem beim Hersbrucker Altstadtfest und beim Sommerfest oft Tausende von Besuchern in der Stadt bzw. auf dem Plärrer sind, ist es mehr als fraglich, ob die beiden Veranstaltungen stattfinden werden.

Strudelbad, Fackelmann Therme:
Auch wenn das gute Wetter etwas anderes verspricht, ist der Saison-Start im Strudelbad noch offen. An eine komplette Absage der Saison möchte die Stadt Hersbruck aber noch nicht denken. Erstmal müssen genaue Vorgaben der Staatsregierung abgewartet werden. Die Fackelmann Therme bleibt entsprechend erst mal geschlossen.

Bücherei, Hirtenmuseum:
Genauso betroffen sind auch die Stadtbücherei und das Hirtenmuseum. Die Stadtverwaltung plant entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, um bereit zu sein, wenn wieder geöffnet werden darf.

Turnhallen:
Auch wenn die Schulen ab dem 27. April langsam wieder öffnen, werden die Turnhallen erst einmal weiter geschlossen bleiben. Dies gilt neben dem Schulsport auch für den Vereinssport.

Kindertagesstätten:
Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in den städtischen Kitas ausgeweitet. Sobald die neuen Vorgaben des Sozialministerium vorliegen, werden wir hier weiter informieren.
Hygienemaßnahmen für die Kitas werden derzeit erarbeitet und umgesetzt.
Vorläufig werden auch für Mai keine Kitagebühren für die städtischen Kindertagesstätten eingezogen.

+++ 14.04.2020 +++

Die aktuellen Fallzahlen für Hersbruck und den Landkreis gibt es unter dem Corona-Update auf

Landkreis  Nürnberger Land Informationen


+++ 03.04.2020 +++

Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Durch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind leider auch beträchtliche wirtschaftliche Schäden zu erwarten. Das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder haben sich deshalb geeinigt, geschädigten Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.

Die Stadt Hersbruck geht in Anbetracht der besonderen Umstände sowie der zu erwartenden erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen entsprechend vor.

Stark betroffene Unternehmen können folgende Anträge verwenden:
Antrag auf zinslose Stundung bei der Stadt Hersbruck
Antrag auf Herabsetzung des Steuermessbetrages für Gewerbesteuervorauszahlung beim Finanzamt


+++ 02.04.2020 +++

Sonderprogramm “Soforthilfe Corona”:  hier die neuesten Informationen

Durch die Verzahnung von Bundes- und Landesmittel konnten die Fördersummen der Soforthilfe erhöht werden. Folgende Maximalwerte sind festgelegt worden:
bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.

Die Bearbeitung des Soforthilfeprogramms erfolgt ab sofort über ein Online-Beantragungsverfahren, welches die Bearbeitung nochmals beschleunigt. Es wird wie bisher auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt. Das bisherige Antragsverfahren mit einem PDF-Formular wird zugunsten des Online-Verfahrens abgeschaltet.
Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag. Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.

Für beide Programme gilt: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Die Programme verzichten bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine Überprüfung erfolgt im Nachgang.

Infos und Förderprogramm:
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona


+++ 31.03.2020 +++

Kaufen Sie in diesen Zeiten daheim ein und nicht im Online-Großversand! Alle Gewerbetreibende bemühen sich das städtische Leben so gut es geht aufrecht zu erhalten, damit es nach Corona in der Stadt wieder weitergehen kann.

Die Stadtverwaltung hat eine Liste aller Gastronomiebetriebe und Geschäfte erstellt, die geöffnet haben und Gerichte zum Abholen anbieten.
Gastronomieangebot in Hersbruck

Auf den Seiten des Wirtschaftsforums erhalten Sie die Angebote der Hersbrucker Einzelhändler.
Wirtschaftsforum Hersbruck

 

+++ 25.03.2020 +++

Lieferservice der Nachbarschaftshilfe
Die Nachbarschaftshilfe “Nachbarn werden” des Diakonischen Werkes Altdorf-Hersbruck-Neumarkt startet einen Lieferservice für ältere Menschen, chronisch Kranke und alleinstehende Menschen ohne Angehörige in Hersbruck.

Wer Hilfe braucht, meldet sich bitte bei:
Diakonisches Werk Altdorf-Hersbruck-Neumarkt
Frau Melanie Ketterer
Tel.:  09151 8377-35
E-Mail: nachbarn-werden@diakonie-ahn.de

Wer Kapazitäten frei hat und gerne ehrenamtlich Hilfe anbietet, meldet sich bitte ebenfalls bei der Diakonie.
________________________________________________
Freiwilligen-Datenbank des Landkreises
Das Landratsamt Nürnberger Land richtet gleichzeitig eine landkreisweite Corona-Freiwilligen-Datenbank ein.
Eintragen können sich sowohl Landkreisbürgerinnen und -bürger, die ehrenamtliche Hilfe anbieten, als auch solche, die entsprechende Unterstützung suchen.

Corona-Freiwilligen-Datenbank
Mitteilung des Landkreises zur Corona-Freiwilligen-Datenbank

Wer Hilfe empfängt oder wer Hilfe leistet sollte bitte diese Hinweise beachten:
Hinweise für Hilfeempfänger in Zeiten von Corona
Hinweise für Ehrenamtliche in Zeiten von Corona


+++ 24.03.2020 +++

Kinderbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten:
Um Eltern, die ihre Kinder derzeit zu Hause betreuen müssen, finanziell zu helfen, werden die Kindergartengebühren für den Monat April erst einmal nicht eingezogen. Die betrifft nur die städtischen Kitas. Jeder Träger entscheidet darüber in eigener Verantwortung.

 

Finanzielle Hilfen für Unternehmen:
Zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen haben der Bund und der Freistaat Bayern steuerliche und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen veranlasst. Die Hilfsmaßnahmen beinhalten u.a. zinsfreie Stundungen bei Steuerforderungen, schnelle und unbürokratische Anpassung von Steuervorauszahlungen und staatliche Kredit- und Bürgschaftsprogramme.

Bundesfinanzministerium Corona Schutzschild

LfA Förderbank Bayern Infos für Unternehmen

Soforthilfe Corona für kleine Betriebe

Stundung von Steueransprüchen: Vordruck


+++ Stand 22.03.2020, 18:30 Uhr+++

Weitere Beschränkung sozialer Kontakte
Bund und Länder haben die Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte weiter ausgedehnt.
Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte


+++ Stand 22.03.2020 +++

Kinderbetreuung
Die Regelungen für die Notbetreuung von Kindern hat das Sozialministerium der derzeitigen Lage angepasst:
Eine Betreuung wird angeboten, wenn
- ein Erziehungsberechtigter in der Gesundheitsversorgung oder Pflege arbeitet und das Kind nicht versorgen kann,
- beide Erziehungsberechtigte (oder Alleinerziehende) in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten und niemand anders die Betreuung des Kindes übernehmen kann.

Elternbrief des Sozialministerium zur Kindertagesbetreuung (Stand 21.3.2020)

+++ Stand 21.03.2020 +++

Unterstützung und Informationen für Unternehmen
finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Nürnberger Land
Unterstützung für Unternehmen

Sonderprogramm “Soforthilfe Corona”

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

+++ Stand 20.03.2020 +++

Ab 0 Uhr bestehen in Bayern weitere Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft – dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.

Verfügung des Staatsministeriums zu Ausgangsbeschränkungen

+++ Stand 19.03.2020 +++

Kinderbetreuung: Zu den systemrelevanten Berufen zählen auch der Güterverkehr und Bereiche der Medien. Die gesamte Auflistung finden Sie hier:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php

Eltern wenden sich wegen Notbetreuung bitte an ihre Kita oder an die Stadtverwaltung unter: 09151 735-104

Tagesaktuell veröffentlicht auch das Landratsamt Nürnberger Land wichtige Informationen zur Corona-Pandemie.
Infos des Landkreises zum Corona-Virus

 

Stadtverkehr Hersbruck  -  Fahrpläne

Ab 23. März gilt in Hersbruck der Ferienfahrplan. Das betrifft die VGN Linien, 361 bis 364 sowie 350 bis 353.
Alle Fahrten ohne Verkehrshinweis und mit dem Hinweis „V14“ finden ganz normal statt. Fahrten mit dem Hinweis „V01“ werden nicht durchgeführt. Die VGN Linie 350 ist eine reine Schülerlinie und wird komplett eingestellt.

+++ Stand 16.03.2020 +++

Kindertagesbetreuung 

In den meisten Hersbrucker Kitas wurden aufgrund des Bedarfs Notgruppen eingerichtet.
Sollte während der Schließzeit bis 20.04.2020 Betreuungsbedarf entstehen, der unter die Ausnahmeregelungen fällt, wenden sich die Eltern bitte an ihre Kita.
Die Stadtverwaltung steht unter Telefon 09151-735-104 als Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung.

Stadtbücherei und Hirtenmuseum

Die Stadtbücherei und das Hirtenmuseum sind ab 16.03.2020 vorerst bis einschließlich 27.03.2020 geschlossen.
Alle Bücher und andere Medien – die zwischen dem 16. und dem 27. März fällig sind – wurden pauschal bis zum 14. April verlängert, es fallen daher keine Säumnisgebühren an.

+++ Stand 14.3.2020 +++

Kindertagesbetreuung
Für Kinder deren Eltern in Bereichen der “kritischen Infrastruktur” tätig sind, steht ein Betreuungsangebot zur Verfügung.
Der Elternbrief des Sozialministeriums wurde ergänzt: Zum Bereich der “kritischen Infrastruktur” gehört auch eine Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelversorgung.

Elternbrief des Sozialministerium zur Kindertagesbetreuung

+++ Stand 13.3.2020 +++

Alle Hersbrucker Schulen und Kindertagesstätten sind ab Montag den 16.3.2020 bis vorerst nach den Osterferien (20.4.2020) geschlossen.

Kinder, deren Eltern einem für die derzeitige Gefährdungslage wichtigen Beruf nachgehen, werden – nach jetzigem Stand – in der Kindertagesstätte betreut, die sie gewöhnlich besuchen.

Elternbrief des Sozialministerium zur Kindertagesbetreuung

Aktuelle Informationen des Bay. Staatsministeriums zur Kindertagesbetreuung

Grund- und Mittelschule bieten ebenfalls eine entsprechende Notbetreuung an.

Informationen der Grete-Schickedanz-Grundschule

Informationen der Grete-Schickedanz-Mittelschule

Die Hersbrucker Sporthallen sind bis nach den Osterferien für den Vereinssport gesperrt.
Die Volkshochschule Hersbrucker Schweiz ist ab 16.3.2020 ebenfalls geschlossen.

+++Stand 12.3.2020 +++

Die Meldungen um die Ausbreitung des Coronavirus überschlagen sich in den letzten Tagen. Die Stadt Hersbruck nimmt das Thema sehr ernst.

Je langsamer sich das Corona Virus ausbreiten kann, desto besser kann unser Gesundheitssystem damit umgehen. Wichtig ist, dass sich so wenig Menschen wie möglich gleichzeitig anstecken. Das erreichen wir, indem wir uns von größeren Menschenansammlungen fernhalten und die allgemeinen Hygienevorschriften beachten. Es geht darum, die exponentielle Ausbreitung und damit auch Übertragung auf gefährdete Personen so gut es geht einzudämmen. Dazu kann jeder seinen Beitrag leisten.

Viele werden dieser Einschätzung zustimmen. Viele halten die bisherigen Maßnahmen für übertrieben. Was letztendlich notwendig und richtig war, werden wir erst in ein paar Wochen sehen. Wir sollten aber unser Möglichstes tun.

Corona in leichter Sprache erklärt

Wie geht die Stadt mit der Gefährdungslage um?
Unsere Einrichtungen informieren wir laufend und geben alle Aktualisierungen und Veränderungen sofort weiter.

Kindertagesstätten und Schulen:
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten.

Bestätigte Corona-Infektionen gibt es derzeit in der Stadt Hersbruck nicht. Verdachtsfälle werden geprüft.

Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder, wenn sie Symptome einer Infektionskrankheit wie z.B. Schnupfen oder Husten zeigen, nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung für Kinder und Jugendliche schicken. Die Krankheit sollte zu Hause auskuriert werden mit möglichst wenig Kontakt zu anderen Personen.

Veranstaltungen:
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern werden landesweit untersagt. Die Anordnung ist mit Wirkung vom 11.03.2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 19.04.2020. (s.u.)

Die in der kommenden Zeit geplanten Veranstaltungen in der Geru-Halle wurden auf unbestimmte Zeit verschoben.
Der Festumzug anlässlich des 70. Mittelfränkischen Schützentages am Sonntag, 15. März 2020 wurde abgesagt.
Die politischen Parteien haben ihre Abschlussveranstaltungen zur Kommunalwahl ebenfalls abgesagt.

Geburtstagsbesuche:
Zum Schutz unserer Jubilare verzichten wir in der nächsten Zeit auf persönliche Geburtstagsbesuche durch Vertreter der Stadt Hersbruck.

Kommunalwahl am 15.3.2020:
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zum Schutz vor Infektionskrankheiten, wenn Sie am Sonntag zur Stimmabgabe in Ihr Wahllokal gehen. Sie dürfen gerne Ihren eigenen Stift mitbringen. Unser Wahlamt stellt aber auch einen Vorrat an Stiften zur Verfügung.
Unsere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben wir unterrichtet und auf die Gefahren hingewiesen.

Verhalten im Verdachtsfall:
Vermeiden Sie bitte unbedingt einen unangemeldeten Besuch in einer Arztpraxis oder in der Notaufnahme.
Melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefonnummer 116 117.

Weitere Informationen:
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landratsamt Nürnberger Land ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 09123 950 – 6299 eingerichtet.
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beantwortet Fragen unter der Telefon-Hotline 09131 6808 – 5101.

 

Wir danken für Ihre Besonnenheit und bleiben Sie gesund! 


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