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Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung

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Ab dem 01. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft.

Eine der wichtigsten Veränderungen, die das Bundesmeldegesetz für alle Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt, ist die Verpflichtung, künftig bei der An- oder Abmeldung eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen.

 

Beispiel:

Wenn Sie mit Ihrer Familie in eine Mietwohnung eingezogen sind, muss Ihnen künftig Ihr Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

In diese Wohnungsgeberbestätigung bestätigt Ihr Wohnungsgeber (in diesem Fall eben Ihr Vermieter), dass und wann Sie sowie Ihre Familienangehörigen in dessen Wohnung eingezogen sind (ein Muster für diese Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter “Downloads”).

Bei Ihrer Anmeldung im BürgerBüro müssen Sie dann (neben Ihren Ausweisen und Pässen) auch diese Bestätigung vorlegen.

 

 


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