Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 65 “Kühnhofener Straße” - Verfahren wegen Bürgerentscheid am 7. Juli 2019 unterbrochen
Derzeitiger Sachstand:
Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 12.04.2018 die Aufstellung eines Beb.Pl.Nr. 65 „Kühnhofener Straße“ sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Am 11.12.2018 hat der Bauausschuss den Bebauungsplanvorentwurf Nr. 65 „Kühnhofener Straße“ mit Begründung vom 03.12.2018 sowie den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 29.11.2018 gebilligt.
Der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung umfassen die Grundstücke 1626, 1635/2, 1637, 1638, 1648 und 1643/8 (Teilfläche) der Gemarkung Altensittenbach, Nähe Kühnhofener Str. 42, und enthalten vorwiegend Gewerbeflächen an Stelle von bisherigen Grünflächen bzw. landwirtschaftlichen Flächen.
Im Rahmen der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des Beb.Pl. Nr. 65 „Kühnhofener Straße“ mit Begründung, Umweltbericht, hydraulischem Gutachten zur Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen des Rauschelbaches und der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 27.12.2018 bis 29.01.2019 ausgelegt.
Ausgelegt wurden im Bebauungsplanverfahren die folgenden Planunterlagen und Gutachten:
Planunterlagen:
Bebauungsplan: Vorentwurf vom 03.12.2018
Flächennutzungsplan: Entwurf vom 29.11.2018
Begründung (für Bebauungsplan + Flächennutzungsplan) vom 03.12.2018
Gutachten:
Hydraulische Berechnung (Überschwemmungsgrenzen Rauschelbach)
Artenschutz Relevanzprüfung Kühnhofener Straße (12 Downloads)
Auf dieses Verfahren hin hat sich die Bürgerinitiative Unteres Sittenbachtal – Hersbruck gegründet und einen Bürgerentscheid “Für den Erhalt des Sittenbachtales und den Erhalt der Schönheit des Michelsberges” erwirkt.
Dem stellt der Stadtrat der Stadt Hersbruck ein Ratsbegehren “Hersbruck umweltschonend weiterentwickeln – Arbeitsplätze erhalten“ entgegen.
Die beiden Bürgerentscheide finden am 7. Juli statt.