Am 26. Mai 2019 findet in Hersbruck die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Alle Stimmberechtigten, die in Hersbruck wählen dürfen, wurden am 14. April 2019 automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck aufgenommen und erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden wieder von städtischen Mitarbeitern ausgetragen. Bitte überprüfen Sie daher, ob Ihr Briefkästen gut lesbar beschriftet ist, da andernfalls die Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht möglich ist.
Briefwahlunterlagen
Sie können die Briefwahlunterlagen bereits jetzt online (siehe unter “mehr erfahren”), schriftlich (z.B. über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe) oder auch persönlich im BürgerBüro beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können zugesandt oder im BürgerBüro abgeholt werden.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist zwar bis Freitag, 24. Mai 2019, 18.00 Uhr möglich – bitte beantragen Sie jedoch Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig – gerade wenn Ihnen die Briefwahlunterlagen zugesandt werden sollen.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter “mehr erfahren”.