Quantcast
Channel: Stadt Hersbruck
Viewing all articles
Browse latest Browse all 1479

Max-Reger-Straße – Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplanes

$
0
0

Max-Reger-Straße: Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 18/1 mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Erneute Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 vom Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Kenntnis genommen und aufgrund von Einwendungen einer Änderung des Tekturplanes Nr. 1 zum Beb.PL.Nr. 18/1 „Max-Reger-Straße“ zugestimmt.
Gleichzeitig wurde der geänderte Entwurf des Tekturplanes in der Fassung vom Februar 2019 mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf vom 27.02.2019 sowie die jeweiligen Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und die Behördenbeteiligung mit einer auf 2 Wochen verkürzten Auslegung beschlossen.

Die Änderungen des Bebauungsplanes beinhalten u.a. Änderung einer Ausgleichsfläche in Grünfläche, Reduzierung des Wassergrabens im Norden, Änderung einer Höhenfestsetzung  und Änderung der festgesetzten Straßenflächen bei 3 Grundstücken. Die Umgrenzung der Flächennutzungsplan-Änderung wurde entsprechend angepasst.

In der Begründung finden sich die Änderungen bei den Punkten Planungserfordernis (Pkt. 2),  Verkehrsflächen (Pkt. 11.4), Naturschutz (Pkt. 11.6), Flächenbilanz (Pkt. 17) und Ausgleichsflächen (Pkt. B 3.3.1).

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung kann der Entwurf des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 18/1 „Max-Reger-Straße“ der Stadt Hersbruck vom Februar 2019 sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 27.02.2019 mit den jeweiligen Begründungen in der Zeit vom 04.04. – 23.04.2019 online (s.u.) oder in der Original-Papierfassung im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Tekturplans Nr. 1 bzw. des Flächennutzungsplans vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Bei Fragen zu den Planentwürfen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 1479