Aufstellung des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 19 „Fred-Schäfer-Straße“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 19 „Fred-Schäfer-Straße“ aufzustellen. Ziel des Tekturplans ist es, die Ansiedlung des Betriebes Löffler GmbH auf dem Grundstück Nürnberger Straße 131 in Altensittenbach (ehemals Autohaus) zu ermöglichen.
Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 den Entwurf zum Tekturplan Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 19 „Fred-Schäfer-Straße“ vom 06.03.2019 mit Begründung gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Aufstellung des Tekturplans Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 19 „Fred-Schäfer-Straße“ im Bereich der Stadt Hersbruck erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Tekturplan Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 19 „Fred-Schäfer-Straße“, in der Fassung vom 06.03.2019 mit Begründung gleichen Datums in der Zeit vom 29.03.2019 bis 29.04.2019 online (s.u.) oder in der Original-Papierfassung im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bei Fragen zu den Planunterlagen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.