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Channel: Stadt Hersbruck
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Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18/1 sowie des Flächennutzungsplanes im Bereich der Max-Reger-Straße; Öffentlichkeitsbeteiligung zum geänderten Entwurf bis 25.05.2018

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Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 12.04.2018 Kenntnis genommen von den eingegangen Stellungnahmen während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und den geänderten Entwurf des Tekturplanes Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“ im Bereich der Max-Reger-Straße vom März 2018 gebilligt.
Die Änderungen betreffen u.a. neben Dachneigung, Dachfarbe und Höhenlage der Gebäude auch Grünordnungsmaßnahmen, Festsetzungen zur Entwässerung, Anpassungen bei Baufenstern und Hinweise zum Naturschutz.

Parallel zur Aufstellung des Tekturplanes Nr. 1 zum Beb.Pl.Nr. 18/1 wird in diesem Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hersbruck vorgenommen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der geänderte Entwurf des Tekturplans Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“ in der Fassung vom März 2018 mit Begründung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans (Planentwurf vom 09.04.2018) in der Zeit vom 24.04.2018 bis 25.05.2018 hier im Internet oder im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung  eingesehen werden.

Zu den Planentwürfen liegen ein Umweltbericht sowie das Ergebnis einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vor.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Bei Fragen zu den Planentwürfen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck, Frau Maul oder Herrn Schmeller.

Planunterlagen:

Planentwurf Flächennutzungsplanänderung vom 09.04.2018 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung vom 13.04.2018

 

Planentwurf Bebauungsplanänderung (Tektur Nr. 1), März 2018 Begründung mit Umweltbericht zur Tektur Nr. 1, März 2018 Ergebnis spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

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