Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 beschlossen, eine Ortsabrundungssatzung „Ellenbach – Am Kruppacher Weg“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Tekturplans ergibt sich aus dem Planblatt zur Satzung vom 15.09.2015 und umfasst eine Fläche von ca. 5900 qm (Grundstücke Fl.Nrn. 56, 119/2, 119 Teilflächen, Gemarkung Ellenbach).
Mit der Ortsabrundungssatzung soll direkt im Anschluss an bebaute Grundstücke eine Bebauung mit vier Wohngebäuden ermöglicht und gleichzeitig der Ort nach Süden abgerundet werden.
Die Aufstellung der Ortsabrundungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
In der Sitzung des Bauausschusses am 24.09.2015 wurde der Satzungsentwurf vom 15.09.2015 sowie der Begründungsentwurf gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann der Satzungsentwurf in der Zeit vom 05.10.2015 bis 05.11.2015 hier im Internet sowie im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Planunterlagen
Ortsabrundungssatzung in der Fassung vom 15.09.2015:
- Satzungstext
- Planblatt
- Begründung