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Channel: Stadt Hersbruck
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Kanalbeitrag: Meldepflicht für bauliche Änderungen, für Änderungen der versiegelten Flächen und des Einleitungsverhaltens

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Die Stadt Hersbruck möchte alle Hauseigentümer an die Meldepflicht bei baulichen Veränderungen an ihren Gebäuden erinnern. Das gilt auch bei Änderungen der Versiegelungsflächen bzw. wo oder wie das Oberflächenwasser abgeleitet wird.

Nach der städtischen Kanalbeitragssatzung ist die Stadt verpflichtet, Beiträge für zusätzlich geschaffene Flächen zu erheben. Bei der so genannten Beitragskalkulation werden nicht nur die bereits vorhandenen Gebäudeflächen berücksichtigt; vielmehr werden auch zukünftige Flächenmehrungen mit eingerechnet. Diese Verfahrensweise soll die Beitragserhebung für alle Betroffenen gerechter machen. Allerdings bedeutet dies auch, dass für jeden zusätzlich geschaffenen Quadratmeter ein weiterer Beitrag zu zahlen ist.

Aus diesem Grunde ist die Schaffung zusätzlicher Wohn- und Nutzflächen unverzüglich bei der Stadt Hersbruck zu melden. Soweit Pläne über die Baumaßnahme vorhanden sind, sollen diese vorgelegt werden. Wenn keine Pläne existieren, können der Stadt auch Skizzen zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere möchten wir auf den vollständigen oder teilweisen Ausbau von Dachgeschossen hinweisen. Da für den Ausbau bzw. Teilausbau eines Dachgeschosses nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bauantrag eingereicht werden muss, hat die Stadt nicht von allen Vorhaben Kenntnis.

Alle Eigentümer werden dringend gebeten, einen Dachgeschossausbau bzw. sonstigen Ausbau oder Anbau mitzuteilen. Die Stadt prüft dann, ob tatsächlich ein zusätzlicher Kanal-Beitrag festzusetzen ist.

Die Verletzung dieser Melde- und Auskunftspflicht stellt eine Abgabenhinterziehung oder eine leichtfertige Abgabenverkürzung dar.

Die Meldungen können bei der Stadt Hersbruck schriftlich oder persönlich bzw. bei der angegebenen Ansprechpartnerin telefonisch erfolgen. Selbstverständlich kann die Stadt auch per Fax oder Mail (siehe Ansprechpartner) informiert werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch an die Meldepflichten hinsichtlich der Niederschlagswassergebühr erinnern.

Die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen obliegt dem Grundstückseigentümer. Dieser muss unter Vorlage eines Lageplanes Veränderungen von mehr als 10 m² ebenso unverzüglich bei der Stadt melden, wie auch eine Änderung des Einleitungsverhaltens. Soweit bei Neubauten und sonstigen Veränderungen am Gebäude die Meldung nicht bis zum 01.01. des Folgejahres nach der Schaffung von befestigten Flächen erfolgt ist, wird die Stadt anhand der vorliegenden Unterlagen die bebauten und befestigten Flächen zu 100 % in Ansatz bringen.

Ein entsprechendes Erfassungsblatt ist im Rathaus bei Frau Back und im BürgerBüro erhältlich. Darüber hinaus steht das Erfassungsblatt auch in  elektronischer Form zur Verfügung


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