Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit wieder Schöffen und Jugendschöffen gewählt. Die Amtszeit beginnt 2019 und endet im Jahr 2023.
Die Stadt Hersbruck sucht zu diesem Zweck 8 Personen, welche als Volksvertreter an der Rechtssprechung in Strafsachen mitwirken.
Die Bewerber/innen müssen in der Stadt Hersbruck wohnen und dürfen zum 01. Januar 2019 nicht jünger als 25 Jahre bzw. nicht älter als 69 Jahre sein. Wählbar ist nur, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.
Nicht wählbar ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden ist oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Ferner soll nicht gewählt werden, wer hauptamtlich im Kreise der Justiz tätig ist. Hierzu zählen unter anderem Richter, Polizeibeamte und Bewährungshelfer. Auch Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen bestellt werden.
Neben diesen formalen Voraussetzungen sollen die Bewerber vor allem aber über bestimmte Grundfertigkeiten verfügen, um über andere Menschen qualifiziert urteilen zu können. So verlangt die verantwortungsvolle Ausübung des Amtes eines Schöffen ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen. Daneben sind geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes auch körperliche Belastbarkeit gefordert.
Für das Schöffenamt geeignete Personen können sich bis zum 03. März 2018 im Bürger Büro der Stadt Hersbruck bewerben.
Weitere Informationen zum Schöffenamt, zu den Eignungsvoraussetzungen und zur Schöffenwahl können im Internet unter www.schoeffen.de abgerufen werden.
Hersbruck , den 09.02.2018
gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister