Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Seniorenfreundliches Hersbruck führt die Stadt dieses Jahr erneut den Wettbewerb „Seniorenfreundliche Dienstleister“ durch. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Wettbewerbe wurde das Reglement entsprechend angepasst.
Um die Auszeichnung zu erhalten, müssen 80% der Höchstpunktzahl erreicht werden. Diese variiert in vier Teilnahmekategorien:
- Gewerbe- bzw. Handelsbetrieb, Geschäft
- Behörde, Bank, sonstige Dienstleister
- Gastronomischer Betrieb
- Altenhilfe-, Gesundheits-, Freizeit- oder Bildungseinrichtung
Alle Dienstleistungsbetriebe in der Stadt Hersbruck sind eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen. Bis zum 31. März 2018 können ortsansässige Dienstleister ihren Betrieb anhand eines Kriterienkatalogs selbst beurteilen und sich damit für die Auszeichnung „Seniorenfreundlicher Dienstleister“ bewerben.
Eine Jury aus Mitgliedern des Arbeitskreises „Seniorenfreundliches Hersbruck“ wird im Frühsommer 2018 die Bewerber besuchen und bewerten, ob in dem Betrieb aufgrund der allgemeinen oder branchenspezifischen Kriterien ein seniorenfreundlicher Service vorhanden ist und eine Auszeichnung vergeben werden kann. Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos.
Die Auszeichnung „Seniorenfreundlicher Dienstleister“ soll ein Markenzeichen für jeden teilnehmenden Betrieb sein und den Kunden eine Orientierungshilfe bieten. So kann die Teilnahme am Wettbewerb sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Dienstleistungsbetriebe eine Bereicherung darstellen.
Die ausgezeichneten Firmen werden namentlich auf der Homepage der Stadt Hersbruck genannt. Die Urkunden und Plaketten werden durch Ersten Bürgermeister Robert Ilg und die Mitglieder des Arbeitskreises bei einer Veranstaltung im Sommer überreicht.