Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 den Entwurf des Tekturplanes Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“ im Bereich der Max-Reger-Straße gebilligt.
Der Tekturplan Nr. 1 beinhaltet einerseits die Bestandsbebauung mit den geplanten Straßenflächen (Wendehammer), andererseits regelt er zusätzliche Bebauungs-möglichkeiten in diesem Gebiet.
Parallel zur Aufstellung des Tekturplanes Nr. 1 zum Beb.PL.Nr. 18/1 wird in diesem Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hersbruck vorgenommen, welche der Stadtrat Hersbruck in seiner Sitzung am 23.11.2017 beschlossen hat.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können
- der Entwurf des Tekturplans Nr. 1 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“,
- die Begründung zum Tekturplan
sowie
- der Planentwurf und die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
in der Zeit vom 15.12.2017 bis 18.01.2018 hier im Internet oder im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04/ 3.05 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Zu den Planentwürfen liegen ein Umweltbericht sowie das Ergebnis einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vor.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Bei Fragen zu den Planentwürfen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner des Stadtbauamtes Hersbruck.
Planunterlagen
Planentwurf Flächennutzungsplanänderung Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Planentwurf Bebauungsplanänderung (Tektur Nr. 1) Begründung mit Umweltbericht zur Tektur Nr. 1 Ergebnis spezielle artenschutzrechtliche Prüfung