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Channel: Stadt Hersbruck
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Neue Satzung für Werbeanlagen in Kraft

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Zur Erhaltung des schützenswerten Stadtbildes hat die Stadt Hersbruck eine neue Satzung in Kraft gesetzt, die die Gestaltung von Werbeanlagen regelt. Die Satzung gilt für Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen), nicht aber für Plakate oder Anschläge an dafür vorgesehenen Flächen oder Bautafeln.

Neu dabei ist die Ausweisung von Schutzzonen wie die “Innenstadt Hersbuck” und den “Altort Altensittenbach”. Die Bewahrung der schutzwürdigen Stadtbereiche erfordert einen sensiblen Umgang mit dem Straßenbild und den Gebäudefassaden. Daher braucht es auch bestimmte Regelungen für das Errichten und Gestalten von Werbeanlagen.

Ein weiterer Bereich befasst sich mit dem Ortsbild entlang ausgewählter Hauptverkehrsstraßen im Ort. Auch dafür wurde gesonderte Anforderungen an die Werbeanlagen aufgestellt.


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