Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Hersbruck für das Haushaltsjahr 2015.
Der Stadtrat Hersbruck hat am 24.02.2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.
Das Landratsamt Nürnberger Land hat die nach Art. 72 Abs. 2 GO erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 22.04.2015 AZ 12-941 erteilt.
Die Satzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft und liegt während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.02, zur Einsicht bereit (§ 3 Satz 1 BekV) und ist zusätzlich über die Internetseite www.hersbruck.de abrufbar. Außerdem liegt der Haushaltsplan ab 18.05.2015 im Bürgerbüro eine Woche lang auf.
Hersbruck, den 16.05.2015
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister