Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 die Aufstellung eines Tekturplanes Nr. 2 zum Beb.Pl.Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“ beschlossen und den Planentwurf der Tektur gebilligt.
Die Tektur beinhaltet Änderungen der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 689, Gemarkung Hersbruck, Hohensteinstr. 9: von bislang zwei festgesetzten Baufenstern wird ein Baufenster mit der festgesetzten Hinterlieger-Zufahrt gelöscht und das weitere Baufenster entsprechend dieser Änderung angepasst. Ergänzt wird die Tektur hinsichtlich der zulässigen Geschosshöhe eines Untergeschosses.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Tekturplan-Entwurf in der Zeit vom 28.08.2017 – 29.09.2017 hier im Internet oder im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Tekturplan vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Aufstellung des Tekturplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Bei Fragen zum Tekturplanentwurf wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner.
Planunterlagen:
Tekturplanentwurf in der Fassung vom 04.07.2017 Begründung in der Fassung vom 14.07.2017