Amtliche Bekanntmachung
zur Haushaltssatzung der von der Stadt Hersbruck verwalteten rechtsfähigen Stiftungen für das Jahr 2017.
Der Stadtrat Hersbruck hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 in der Sitzung am 01.06.2017 beschlossen und dem Landratsamt Nürnberger Land vorgelegt. Sie enthält keine durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungspflichtigen Bestand-teile.
Sie tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft und liegt während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 3 Satz 1 BekV). Außerdem liegt der Haushaltsplan ab 24.07.2017 im Bürgerbüro, Unterer Markt 2, eine Woche lang auf.
Hersbruck, den 21.07.2017
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister