Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 2 zum Beb.Pl. Nr. 12/2 „Im Buch-Südteil“ beschlossen.
Geltungsbereich: Der Tekturplan betrifft die Grundstücke Fl.Nrn. 1567, 1567/7, 1567/8, 1567/9, 1582/17 (Tfl.) und 1582/18 (Tfl.) der Gemarkung Hersbruck in der Sudetenstraße.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Tekturplanes Nr. 2 zum Beb.Pl. Nr. 12/2 „Im Buch-Südteil“, in der Fassung vom 20.02.2017 mit Begründung gleichen Datums in der Zeit vom 18.04.2017 bis 19.05.2017 hier im Internet oder im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Tekturplanentwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Aufstellung des Tekturplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Bei Fragen zum Tekturplanentwurf wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner.
Planunterlagen:
Begründung in der Fassung vom 20.02.2017 Tekturplanentwurf in der Fassung vom 20.02.2017