Grundstücksanschluss an Kanal: Überwachung und Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage
Anfang letzten Jahres ist die aktualisierte Entwässerungssatzung der Stadt Hersbruck in Kraft getreten. Aus diesem Grund erinnert die Stadt Hersbruck alle Grundstückseigentümer daran, die Grundstücksanschlüsse, soweit sie in Privatgrund liegen, sowie die Grundstücksentwässerungsanlage in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Wichtig ist dabei insbesondere die Dichtheit der Leitungen.
Soweit Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von sechs Monaten eine Nachprüfung durchzuführen. Die Bestätigung über die Mängelfreiheit und über die eventuell erforderliche Nachprüfung ist auf Verlangen beim Stadtbauamt vorzulegen.
Bevor eine Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, ist der Stadt ein entsprechender Entwässerungsplan, aus dem die geplanten Maßnahmen ersichtlich sind, vorzulegen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Zustimmung durch die Stadt begonnen werden.
Vor der Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten Entwässerungsanlage ist eine Kontrolle auf Mängelfreiheit (insbesondere Dichtheit) notwendig. Die Prüfung hat durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer zu erfolgen, der das Ergebnis zu bestätigen hat.
Die Stadt Hersbruck bittet um Beachtung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt.