Der Bauausschuss des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 16.06.2016 die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südöstlich der Peter-Henlein-Straße“ beschlossen.
Die Neufassung beinhaltet eine geänderte Straßenerschließung sowie die Erweiterung des Bebauungsplangebietes durch Neuplanung eines zusätzlichen Baufensters auf dem Grundstück Fl.Nr. 568 der Gemarkung Hersbruck.
Der Geltungsbereich der Neufassung umfasst nun insgesamt rund 6500 qm südöstlich der Peter-Henlein-Straße bzw. östlich der Schillingsgasse auf Teilbereichen der Grundstücke Fl.Nr. 565, 568, Gemarkung Hersbruck.
Die Aufstellung des neugefassten Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; der bisher gültige Bebauungsplan Nr. 60 in der Fassung vom 04.11.2014 wird mit der Neufassung des Bebauungsplanes außer Kraft treten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann der Bebauungsplanentwurf zur Neufassung in der Zeit vom 06.09. 2016 bis 07.10. 2016 hier im Internet sowie im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bei Fragen zum Bebauungsplanentwurf wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck, Frau Maul (Tel. 735-309) oder Herrn Schmeller (Tel. 735-308).
Begründung in der Fassung vom 08.06.2016 Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom Juli 2016