der Haushaltssatzung der Stadt Hersbruck für das Haushaltsjahr 2024.
Der Stadtrat Hersbruck hat am 22.02.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 14.05.2024, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen nach Art. 67 Abs. 4 GO erteilt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Sie liegt samt ihren Anlagen, während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.02, bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe zur Einsicht bereit und ist damit öffentlich zugänglich (Art. 65 Abs. 3 GO und § 3 Satz 1 BekV). Zusätzlich ist sie über die Internetseite www.hersbruck.de abrufbar.
Hersbruck, den 05.06.2024
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister