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Bebauungsplan Leutenbach

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Aufstellung des Tekturplanes Nr. 4 zum Beb.Pl. Nr. 4 „Leutenbachstraße“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Leutenbachstraße UmrissDer Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, den Tekturplan Nr. 4 zum Beb.Pl. Nr. 4 „Leutenbachstraße“ aufzustellen.
Die Tekturplanung ist zur Regelung der Neubebauung des Grundstückes Fichtachstr. 16, Fl.Nr. 2697/1 der Gemarkung Hersbruck notwendig.

Die Aufstellung des Tekturplanes Nr. 4 zum Beb.Pl. Nr. 4 „Leutenbachstraße“ im Bereich der Stadt Hersbruck erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.

Gleichzeitig wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 23.04.2024 der Tekturplanentwurf in der Fassung vom 15.04.2024 mit Begründung gleichen Datums gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf vom 15.04.2024 des Tekturplanes Nr. 4 zum Beb.Pl. Nr. 4 „Leutenbachstraße“ mit Begründung in der Zeit vom 30.04.2024 bis 31.05.2024 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 und auf dieser Seite (s.u.) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden (per Brief an das Stadtbauamt oder digital an bauleitplanung@hersbruck.de). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hersbruck, den 26.04.2024
STADT HERSBRUCK
Gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister

Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt.


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