Bebauungsplan Nr. 57 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb östlich der Happurger Straße“;
Geänderter Aufstellungsbeschluss sowie Billigung des Planentwurfs und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 „Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe östlich der Happurger Straße“ aufzustellen. Im Aufstellungsbeschluss vom 05.03.2024 wurde der Umgriff reduziert auf „Happurger Str. 31“ und die Grundstücke Fl.Nrn. 1849, 1849/2, 1851, 1996/7 (Teilfläche), Gemarkung Hersbruck.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Beb.Pl. Nr. 57 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb östlich der Happurger Straße“, in der Fassung vom 05.03.2024 mit Begründung gleichen Datums sowie einem schalltechnischen Untersuchungsbericht in der Zeit vom 19.03.2024 bis 25.04.2024 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 und auf dieser Seite (s.u.) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hersbruck, den 15.03.2024
STADT HERSBRUCK
Gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.