Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Nähe Säuweg, Fl.Nrn. 2118, 2119, 2120, Teilfl. von 2172/2 der Gemarkung Hersbruck
Billigung des Planentwurfs und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Hersbruck hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 vom Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Nähe Säuweg, Fl.Nrn. 2118, 2119, Teilfl. von 2172/2 der Gemarkung Hersbruck Kenntnis genommen und die Abwägung dazu vorgenommen.
Der Stadtrat hat in gleicher Sitzung den Planentwurf in der geänderten Fassung (= mit Fl.Nr. 2120) vom 28.09.2023 gebilligt und gleichzeitig die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.09.2023 mit Begründung gleichen Datums sowie der eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land in der Zeit vom 20.10.2023 bis 24.11.2023 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung und hier (s.u.) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis für Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG): Einwendungen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht worden sind, aber hätten geltend gemacht werden können, sind in Verfahren gem. § 7 Abs. 2, Abs. 3 UmwRG, ausgeschlossen.
Hersbruck, den 12.10.2023
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.