Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe östlich der Happurger Straße“
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Clik here to view.Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 „Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe östlich der Happurger Straße“ aufzustellen.
Der Umgriff umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1849, 1849/2, 1853/2, 1854, 1854/1 und Teilflächen aus Fl.Nr. 1860 der Gemarkung Hersbruck (siehe Plan unten).
Der Bebauungsplan bereitet die Bebauung der Grundstücke zum Neubau eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes sowie zum Neubau eines Factory-Outlet-Centers vor.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Hersbruck, den 10.10.2023
STADT HERSBRUCK
Gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister
Bei Fragen zu Zweck und Ziel der Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.