Der Stadtrat Hersbruck hat am 14.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 26.05.2023, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Genehmigung für eine Kreditaufnahme über 600.000 € zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 2 GO erteilt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Sie liegt samt ihren Anlagen, während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.02, bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe zur Einsicht bereit und ist damit öffentlich zugänglich (Art. 65 Abs. 3 GO und § 3 Satz 1 BekV).
Hersbruck, den 10.06.2023
STADT HERSBRUCK
Peter Uschalt
Zweiter Bürgermeister